nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 5 RL 88/361/EWG

RL 88/361/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Entsprechend der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I gilt für das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik der in Anhang III festgelegte Anwendungsbereich der Bestimmungen der Beitrittsakte von 1985 im Bereich des Kapitalverkehrs.