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# Art 29 RL 86/635/EWG

RL 86/635/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Artikel 27 Posten 1 und 2 (vertikale Gliederung)

und

Artikel 28 Posten A 1 und B 1 (horizontale Gliederung)

Zinserträge und ähnliche Erträge; Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

Diese Posten enthalten die Ergebnisse aus dem Bankgeschäft, insbesondere:

1. alle Erträge aus den in den Aktivposten 1 bis 5 bilanzierten Vermögenswerten, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden. Sie enthalten ferner die Erträge, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages bei unter dem Rückzahlungsbetrag ►C1 erworbenen Vermögensgegenständen und bei über dem Rückzahlungsbetrag ◄ eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen;

2. alle Aufwendungen für die in den Passivposten 1, 2, 3 und 8 bilanzierten Verbindlichkeiten, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden. Sie enthalten ferner die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages bei über dem Rückzahlungsbetrag erworbenen Vermögensgegenständen und bei unter dem ►C1 Rückzahlungsbetrag ◄ eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen;

3. die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Erträge und Aufwendungen mit Zinscharakter;

4. Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Forderung bzw. der Verbindlichkeit berechnet werden.

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Zitiervorschlag: Art 29 RL 86/635/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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