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# Art 28 RL 86/635/EWG — Horizontale Gliederung

RL 86/635/EWG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

A. Aufwendungen 1. Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen. 2. Provisionsaufwendungen. 3. Aufwand aus Finanzgeschäften. 4. ►C1 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen ◄ a) Personalaufwand, darunter: — Löhne und Gehälter, — Soziale Aufwendungen, ►C1 darunter ◄ für Altersversorgung; b) sonstige Verwaltungskosten. 5. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen. 7. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken. 8. Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen. 9. Steuern auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. 10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit nach Steuern. 11. Außerordentliche Aufwendungen. 12. Steuern auf das außerordentliche Ergebnis. 13. Außerordentliches Ergebnis nach Steuern. 14. Sonstige Steuern, soweit nicht unter obigen Posten enthalten. 15. Gewinn des Geschäftsjahres.

B. Erträge 1. Zinserträge und ähnliche Erträge, darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren. 2. Erträge aus Wertpapieren: a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren; b) Erträge aus Beteiligungen; c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen. 3. Provisionserträge. 4. Erträge aus Finanzgeschäften. 5. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken. 6. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen. 7. Sonstige betriebliche Erträge. 8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit nach Steuern. 9. Außerordentliche Erträge. 10. Außerordentliches Ergebnis nach Steuern. 11. Verlust des Geschäftsjahres.

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Zitiervorschlag: Art 28 RL 86/635/EWG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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