Die Mitgliedstaaten
— benennen die mit der Prüfung der Anträge und der Genehmigung der Entwicklungspläne beauftragten Stellen,
— legen das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren fest.
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Die Mitgliedstaaten
— benennen die mit der Prüfung der Anträge und der Genehmigung der Entwicklungspläne beauftragten Stellen,
— legen das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren fest.