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Art 10 RL 72/159/EWG

RL 72/159/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sieht der Betriebsentwicklungsplan eine schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die Rindfleisch- oder Schaffleischproduktion vor, so wird zusätzlich zu den in Artikel 8 aufgeführten Förderungsmaßnahmen eine Ausrichtungsprämie gewährt. Diese Prämie wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission gemäß dem Abstimmungsverfahren des Artikels 43 Absatz 2 des Vertrages vor dem 15. September 1972 festgesetzt.

TITEL II

Andere Maßnahmen zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe