Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister jedem Verbraucher, der bei einem in im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ansässigen Zahlungsdienstleister ein Zahlungskonto eröffnet oder Inhaber eines solchen Kontos ist, einen Kontowechsel-Service gemäß Artikel 10 zwischen Zahlungskonten, die in derselben Währung geführt werden, zur Verfügung stellen.