nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 31 RL 2014/90/EU — Ausnahmen für Versuchs- oder Erprobungszwecke

RL 2014/90/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verwaltung eines Flaggenstaats darf die Ausstattung eines EU-Schiffs mit Schiffsausrüstung, die nicht den Konformitätsbewertungsverfahren entspricht oder die nicht unter Artikel 30 fällt, aus Versuchs- oder Erprobungsgründen gestatten, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Der Flaggenmitgliedstaat stellt für die Schiffsausrüstung eine Bescheinigung aus, die stets mit der Ausrüstung mitgeführt werden muss und die Genehmigung dieses Mitgliedstaats zur Ausstattung des EU-Schiffs mit dieser Schiffsausrüstung sowie alle erforderlichen Einschränkungen oder andere angemessene Bestimmungen für die Verwendung der betreffenden Ausrüstung enthält;

b) die Genehmigung ist auf den Zeitraum zu befristen, den der Flaggenstaat für notwendig erachtet, um die Versuche abzuschließen; dieser Zeitraum sollte so kurz wie möglich sein;

c) die Schiffsausrüstung darf nicht anstelle einer Ausrüstung, die den Anforderungen dieser Richtlinie genügt, verwendet werden und darf eine solche Ausrüstung nicht ersetzen; diese muss an Bord des EU-Schiffs bleiben und sich in funktionsfähigem und unmittelbar einsatzbereitem Zustand befinden.

---

Zitiervorschlag: Art 31 RL 2014/90/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-90-eu/31

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
