nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 57 RL 2014/59/EU — Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung

RL 2014/59/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Mitgliedstaaten können sich unter Einhaltung des nationalen Gesellschaftsrechts an der Rekapitalisierung eines Instituts oder Unternehmens im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c oder d dieser Richtlinie beteiligen, indem sie diesem vorbehaltlich der Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Kapital im Austausch für folgende Instrumente zur Verfügung stellen:

a) Instrumente des harten Kernkapitals

b) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals.

(2) Soweit ihre Beteiligung an einem Institut oder einem Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c oder d es zulässt, tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass Institute oder Unternehmen, die gemäß diesem Artikel unter das Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung fallen, wirtschaftlich und professionell verwaltet werden.

(3) Stellt ein Mitgliedstaat ein Instrument der staatlichen Eigenkapitalunterstützung gemäß diesem Artikel zur Verfügung, trägt er dafür Sorge, dass seine Beteiligung an dem Institut oder dem Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c oder d auf den Privatsektor übertragen wird, sobald die wirtschaftlichen und finanziellen Umstände dies erlauben.

---

Zitiervorschlag: Art 57 RL 2014/59/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-59-eu/57

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
