In Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird folgender Buchstabe angefügt:
„k) den nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( *9 ) benannten Abwicklungsbehörden.
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In Artikel 81 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird folgender Buchstabe angefügt:
„k) den nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( *9 ) benannten Abwicklungsbehörden.