nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 6 RL 2014/53/EU — Bereitstellung auf dem Markt

RL 2014/53/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Funkanlagen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen.