Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am ►C1 4. Oktober 2019 ◄ einen Bericht über die Auswirkungen der bestehenden nationalen Einziehungs- und Abschöpfungsvorschriften vor und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge.
In diesem Bericht bewertet die Kommission ferner, ob Anlass besteht, die Liste der Straftaten in Artikel 5 Absatz 2 zu überarbeiten.