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# Art 37 RL 2014/41/EU — Bericht über die Anwendung

RL 2014/41/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission legt spätestens fünf Jahre nach dem 21. Mai 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor, der sich auf qualitative und quantitative Angaben stützt, einschließlich insbesondere der Bewertung der Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in Strafsachen und den Schutz von Personen sowie der Durchführung der Bestimmungen über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung. Dem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Richtlinie beigefügt.

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Zitiervorschlag: Art 37 RL 2014/41/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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