nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 33 RL 2014/26/EU — Beschwerdeverfahren

RL 2014/26/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung für ihre Mitglieder und Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, in deren Auftrag sie im Rahmen einer Repräsentationsvereinbarung Rechte wahrnehmen, wirksame und zügige Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung stellen, insbesondere in Bezug auf den Abschluss und Beendigung des Wahrnehmungsauftrags oder die Entziehung von Rechten, die Mitgliedschaftsbedingungen, die Einziehung der den Rechtsinhabern zustehenden Beträge, die Abzüge und die Verteilung.

(2) Die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung reagieren schriftlich auf Beschwerden von Mitgliedern oder Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, in deren Auftrag sie im Rahmen einer Repräsentationsvereinbarung Rechte wahrnehmen. Weisen sie eine Beschwerde zurück, so begründen sie dies.

---

Zitiervorschlag: Art 33 RL 2014/26/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-26-eu/33

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
