nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 64 RL 2014/25/EU — Varianten

RL 2014/25/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Auftraggeber können den Bietern die Möglichkeit einräumen oder von ihnen verlangen, Varianten vorzulegen, welche die Mindestanforderungen der Auftraggeber erfüllen.

Die Auftraggeber geben in den Auftragsunterlagen an, ob sie Varianten zulassen oder verlangen und welche Mindestanforderungen die Varianten gegebenenfalls erfüllen müssen und in welcher Art und Weise sie einzureichen sind — insbesondere ob Varianten nur eingereicht werden dürfen, wenn auch ein Angebot, das keine Variante ist, eingereicht wurde. Sind Varianten zugelassen oder vorgeschrieben, so sorgen sie dafür, dass die gewählten Zuschlagskriterien auf die Varianten angewandt werden können, die diese Mindestanforderungen erfüllen, sowie auf übereinstimmende Angebote, die keine Varianten sind.

(2) Bei den Verfahren zur Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen dürfen Auftraggeber, die Varianten zugelassen oder vorgeschrieben haben, eine Variante nicht allein deshalb zurückweisen, weil sie, wenn sie den Zuschlag erhalten sollte, entweder zu einem Dienstleistungsauftrag anstatt zu einem Lieferauftrag beziehungsweise zu einem Lieferauftrag anstatt zu einem Dienstleistungsauftrag führen würde.

---

Zitiervorschlag: Art 64 RL 2014/25/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-25-eu/64

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
