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# Art 58 RL 2014/25/EU — Vorherige Marktkonsultationen

RL 2014/25/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können die Auftraggeber Marktkonsultationen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Wirtschaftsteilnehmer über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen.

Hierzu können die Auftraggeber beispielsweise eine Empfehlung von unabhängigen Experten oder Behörden beziehungsweise von Marktteilnehmern einholen oder annehmen. Diese Empfehlung kann für die Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt werden, sofern sie nicht wettbewerbsverzerrend ist und nicht zu einem Verstoß gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz führt.

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Zitiervorschlag: Art 58 RL 2014/25/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-25-eu/58

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