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Art 1 RL 2013/53/EU — Gegenstand

RL 2013/53/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In dieser Richtlinie werden Anforderungen für den Entwurf und die Herstellung der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Produkte sowie Regeln für deren freien Verkehr innerhalb der Union festgelegt.