Die Mitgliedstaaten ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden können, wenn sie den Anforderungen dieser Richtlinie genügen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden können, wenn sie den Anforderungen dieser Richtlinie genügen.