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Art 34 RL 2013/29/EU — Einspruch gegen Entscheidungen benannter Stellen

RL 2013/29/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einspruchsverfahren gegen die Entscheidungen benannter Stellen vorgesehen ist.