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Art 26 RL 2013/29/EU — Konformitätsvermutung bei benannten Stellen

RL 2013/29/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder von Teilen davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach Artikel 25 erfüllt, soweit die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.