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Art 3 RL 2013/22/EU

RL 2013/22/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Kroatiens am Tag seines Inkrafttretens in Kraft.