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Art 16a RL 2012/19/EU — Anreize zur Anwendung der Abfallhierarchie

RL 2012/19/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Beitrag zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf wirtschaftliche Instrumente und sonstige Maßnahmen zurückgreifen, um Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie zu schaffen, wie etwa die in Anhang IVa der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten Maßnahmen oder sonstige geeignete Instrumente und Maßnahmen.