(1) Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.
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(1) Die Richtlinie 96/82/EG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
(2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Richtlinie nach der Entsprechungstabelle in Anhang VII.