nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 6 RL 2011/64/EU

RL 2011/64/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Hersteller gilt jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die Tabak zu für den Kleinverkauf bestimmten Tabakwaren verarbeitet.