Die Richtlinie 77/799/EWG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2013 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
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Die Richtlinie 77/799/EWG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2013 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.