Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten entsprechend für reine Werbe- und Teleshopping-Fernsehkanäle sowie für Fernsehkanäle, die ausschließlich der Eigenwerbung dienen.
Kapitel IV sowie die Artikel 20 und 23 gelten jedoch nicht für solche Kanäle.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten entsprechend für reine Werbe- und Teleshopping-Fernsehkanäle sowie für Fernsehkanäle, die ausschließlich der Eigenwerbung dienen.
Kapitel IV sowie die Artikel 20 und 23 gelten jedoch nicht für solche Kanäle.