nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 45 RL 2009/81/EG — Unterstützende Unterlagen und Auskünfte

RL 2009/81/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Auftraggeber kann Wirtschaftsteilnehmer auffordern, die in Anwendung der Artikel 39 bis 44 vorgelegten Bescheinigungen und Dokumente zu vervollständigen oder zu erläutern.