nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 11 RL 2009/81/EG — Anwendung der Ausnahmen

RL 2009/81/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in diesem Abschnitt genannten Vorschriften, Verfahren, Programme, Vereinbarungen, Regelungen oder Verträge dürfen ausnahmslos nicht zur Umgehung der Bestimmungen dieser Richtlinie angewandt genommen werden.