nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 256a RL 2009/138/EG — Gruppenstruktur

RL 2009/138/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitgliedstaaten verpflichten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften zur jährlichen Veröffentlichung der rechtlichen Struktur und der Governance- und Organisationsstruktur auf Versicherungs- oder Rückversicherungsgruppenebene, einschließlich einer Beschreibung der zu der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften, wichtigen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen.