nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 223 RL 2009/138/EG — Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

RL 2009/138/EG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bei der Berechnung der Solvabilität der Gruppe unberücksichtigt bleiben alle auf die Solvenzkapitalanforderung anrechnungsfähigen Eigenmittel, die aus einer Gegenfinanzierung zwischen dem beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen und einem der nachstehend genannten Unternehmen stammen:

a) einem verbundenen Unternehmen;

b) einem beteiligten Unternehmen;

c) einem anderen verbundenen Unternehmen eines seiner beteiligten Unternehmen.

(2) Bei der Berechnung der Solvabilität der Gruppe unberücksichtigt bleiben alle Eigenmittel, die für die Solvenzkapitalanforderung eines verbundenen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens des beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, für das die Solvabilität auf Gruppenebene berechnet wird, herangezogen werden können, wenn diese Eigenmittel aus einer Gegenfinanzierung mit einem anderen verbundenen Unternehmen dieses beteiligten Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens stammen.

(3) Gegenfinanzierung liegt auf jeden Fall dann vor, wenn ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder eines seiner verbundenen Unternehmen Anteile an einem anderen Unternehmen hält oder einem anderen Unternehmen Darlehen gewährt, das seinerseits direkt oder indirekt Eigenmittel hält, die auf die Solvenzkapitalanforderung des erstgenannten Unternehmens angerechnet werden können.

---

Zitiervorschlag: Art 223 RL 2009/138/EG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-138-eg/223

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
