nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 191 RL 2009/138/EG — Beteiligung an einer Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene

RL 2009/138/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Recht von Versicherungsunternehmen auf Beteiligung an einer Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene wird von keinen anderen als den in diesem Abschnitt festgelegten Voraussetzungen abhängig gemacht.