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Art 17 RL 2009/110/EG — Überprüfung

RL 2009/110/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum 1. November 2012 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Zentralbank einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie und insbesondere über die Anwendung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an E-Geld-Institute sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie vor.