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Art 10 RL 2009/110/EG — Verbot der Ausgabe von E-Geld

RL 2009/110/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unbeschadet von Artikel 18 untersagen die Mitgliedstaaten natürlichen oder juristischen Personen, die keine E-Geld-Emittenten sind, die Ausgabe von E-Geld.