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# Art 19 RL 2008/115/EG — Berichterstattung

RL 2008/115/EG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.

Erstmals erstattet sie bis spätestens zum 24. Dezember 2013 Bericht und legt dabei den Schwerpunkt auf die Anwendung von Artikel 11, Artikel 13 Absatz 4 und Artikel 15 in den Mitgliedstaaten. In Bezug auf Artikel 13 Absatz 4 untersucht die Kommission insbesondere, welcher zusätzliche finanzielle und administrative Aufwand den Mitgliedstaaten entsteht.

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Zitiervorschlag: Art 19 RL 2008/115/EG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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