(1) Die Richtlinie 88/599/EWG wird aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
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(1) Die Richtlinie 88/599/EWG wird aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.