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Art 34 RL 2004/83/EG — Rückführung

RL 2004/83/EG

Außer Kraft: Diese Richtlinie wurde mit Wirkung vom 21.12.2013 durch die Richtlinie 2011/95/EU aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02004L0083-20041020 (EUR-Lex).

Die Mitgliedstaaten können Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist und die zurückkehren möchten, Unterstützung gewähren.