Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass potenzielle Antragsteller in einer von den Mitgliedstaaten für angemessen erachteten Weise Zugang zu wichtigen Informationen über die Möglichkeiten der Beantragung einer Entschädigung haben.
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Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass potenzielle Antragsteller in einer von den Mitgliedstaaten für angemessen erachteten Weise Zugang zu wichtigen Informationen über die Möglichkeiten der Beantragung einer Entschädigung haben.