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Art 11 RL 2004/42/EG — Anpassung an den technischen Fortschritt

RL 2004/42/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 11a delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs III zu erlassen, um ihn an den technischen Fortschritt anzupassen.