nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 9 RL 2003/96/EG

RL 2003/96/EG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ab dem 1. Januar 2004 gelten für Heizstoffe die in Anhang I Tabelle C festgelegten Mindeststeuerbeträge.

(2) Die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2003 ermächtigt sind, eine Kontrollgebühr auf Gasöl für Heizzwecke zu erheben, können auch weiterhin für dieses Produkt einen verringerten Satz von 10 EUR je 1 000 l erheben. Diese Ermächtigung wird am 1. Januar 2007 aufgehoben, sofern der Rat dies auf der Grundlage eines Berichts und eines Vorschlags der Kommission einstimmig beschließt, nachdem er festgestellt hat, dass der ermäßigte Satz zu niedrig ist, um Probleme im Zusammenhang mit Handelsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.

---

Zitiervorschlag: Art 9 RL 2003/96/EG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2003-96-eg/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
