Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 22 Absatz 2 wird „Teil 4 Abschnitt G“ ersetzt durch:„Teil II Punkt 6“;
b) Anhang I wird durch den Wortlaut des Anhangs dieser Richtlinie ersetzt.
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Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 22 Absatz 2 wird „Teil 4 Abschnitt G“ ersetzt durch:„Teil II Punkt 6“;
b) Anhang I wird durch den Wortlaut des Anhangs dieser Richtlinie ersetzt.