nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 16 RL 2002/87/EG — Zwangsmaßnahmen

RL 2002/87/EG  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erfüllen die beaufsichtigten Unternehmen eines Finanzkonglomerats die Anforderungen der Artikel 6 bis 9 nicht, oder ist die Solvabilität trotz Erfüllung aller Anforderungen gefährdet, oder gefährden gruppeninterne Transaktionen oder Risikokonzentrationen die Finanzlage der beaufsichtigten Unternehmen, so ergeht eine Aufforderung, die notwendigen Schritte einzuleiten, um der Situation so schnell wie möglich abzuhelfen

— durch den Koordinator an die gemischte Finanzholdinggesellschaft bzw.

— durch die zuständigen Behörden an die beaufsichtigten Unternehmen im Finanzkonglomerat; zu diesem Zweck teilt der Koordinator diesen zuständigen Behörden seine Feststellungen mit.

Unbeschadet des Artikels 17 Absatz 2 können die Mitgliedstaaten festlegen, welche Maßnahmen von den zuständigen Behörden gegenüber gemischten Finanzholdinggesellschaften ergriffen werden können. Die ESA können über den Gemeinsamen Ausschuss in Übereinstimmung mit den Artikeln 16 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 beziehungsweise der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Leitlinien für Maßnahmen gegenüber gemischten Finanzholdinggesellschaften entwickeln.

Die betroffenen zuständigen Behörden — einschließlich des Koordinators — stimmen ihre Aufsichtstätigkeit untereinander ab, soweit dies angebracht ist.

---

Zitiervorschlag: Art 16 RL 2002/87/EG

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2002-87-eg/16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
