Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Sorten, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, insbesondere im Zulassungsverfahren, denselben Voraussetzungen unterliegen wie die nationalen Sorten.
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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Sorten, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, insbesondere im Zulassungsverfahren, denselben Voraussetzungen unterliegen wie die nationalen Sorten.