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§ 5 Rhein/BinSchAbfÜbkAG

Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.02.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.