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§ 1 RaumausMstrV — Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Raumausstattermeisterverordnung

Historische Fassung: Stand 13.03.2020 bis 01.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Raumausstatter-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).