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§ 3 PreisV 30/53 — Geltung der Preisvorschriften

Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Öffentliche Aufträge unterliegen den allgemeinen und besonderen Preisvorschriften.