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§ 3 PBNUBestV — Inkrafttreten

Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen

Historische Fassung: Stand 18.02.2020 bis 06.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem die Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eingetragen wird.