Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 1. Oktober 2026 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, findet weiterhin die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 vom 6. März 2019 (GV. NRW. S. 176) in der bis einschließlich zum 30. September 2026 geltenden Fassung Anwendung.