Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich 1. September 2025 begonnen haben, ist die Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 vom 5. Juni 2023 (GV. NRW S. 410) weiter anzuwenden.
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Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich 1. September 2025 begonnen haben, ist die Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 vom 5. Juni 2023 (GV. NRW S. 410) weiter anzuwenden.