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Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Staatsprüfung besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen und einem Kolloquium.