Ausbildungsbehörde ist die Bezirksregierung. Sie weist die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter den Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung zu.
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Ausbildungsbehörde ist die Bezirksregierung. Sie weist die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter den Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung zu.