nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 14 VAP U 2.1 (Nordrhein-Westfalen) — Art der Prüfungen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 09.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Laufbahnprüfung besteht aus

1. zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten nach dem Ausbildungsabschnitt III,

2. einer häuslichen Prüfungsarbeit im Ausbildungsabschnitt V und

3. einer mündlichen Prüfung am Ende des Ausbildungsabschnitts IX.

(2) Im schriftlichen Teil der Prüfung (Absatz 1 Nummer 1 und 2) soll die Anwärterin oder der Anwärter nachweisen, dass gründliche Fachkenntnisse und das notwendige Methodenwissen vorhanden sind, Aufgaben sicher erfasst und in der vorgegebenen Zeit mit den zugelassenen Hilfsmitteln gelöst und die Ergebnisse in praxisgerechter Form begründet werden können.

(3) Im mündlichen Teil der Prüfung (Absatz 1 Nummer 3) soll zu praxisbezogenen Fragen Stellung genommen und gezeigt werden, dass die Fähigkeit besteht, sich auf neue Argumente einzustellen und Lösungsvorschläge zu entwickeln.

---

Zitiervorschlag: § 14 VAP U 2.1 (Nordrhein-Westfalen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) verkündete Fassung. Stand: 09.12.2025.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/nw-32379--2019/14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Verbindlich ist die amtliche Fassung.
